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Zur Unterstützung des Qualitätssicherungssystems und zur Erfüllung der Aufgaben der GQB ist ein Beirat gebildet. Nach der Geschäftsordnung obliegt dem Beirat die Aufgabe der Beratung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Qualitätssicherungssystems hinsichtlich der
- Qualitätskriterien
- Verfahrensweise der Prüfung
- Anforderungen an die Auditoren und deren Bestätigung
- Gebührenordnung
- Berufung fachkompetenter Persönlichkeiten für die bei der
GQB eingesetzten Widerspruchsstelle
Mitglieder des Beirats sind Vertreter folgender Institutionen, bzw. Organisationen:
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
(LBG)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
(DGAUM)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- Landesärztekammer (z.Z. Ärztekammer Schleswig-Holstein)
- Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW)
- Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Die Mitglieder des Beirates treffen sich in regelmäßigen Abständen um aktuelle Themen und Erfordernisse zeitnah einzubinden. Weitere Arbeitsgruppen sichern eine ständige Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung.
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