|
Die Materialien zur Güteprüfung (kurz Prüfinstrumentarium) gliedern sich in 2 zusammengehörende Teilinstrumente:
1. Prüfinstrument Teil I (Identifikation und Struktur des Dienstleisters) 2. Prüfinstrument Teil II (Prozess-, Ergebnisqualität und Qualitätsmanagement)
Das Anliegen dieser Gliederung besteht darin, die Strukturqualitätsmerkmale (Prüfinstrument Teil I) vorwiegend im Rahmen der internen Selbstbewertung abzuklären und der externen Güteprüfung durch den Auditor vorzuschalten, die dann hauptsächlich mit dem Prüfinstrument (Teil II) erfolgt.
Im Prüfinstrument Teil I und Teil II wird, wohl wissend, dass in der betriebsärztlichen Betreuung der Anteil von Ärztinnen nicht unerheblich ist, nur die männliche Form aufgeführt; diese ist sowohl für Ärzte als auch für Ärztinnen anzuwenden.
Sind Sie an einer Güteprüfung zur Qualitätssicherung Ihrer betriebsärztlichen Betreuung interessiert? Dann fordern Sie bitte die aktuellen Unterlagen in der Geschäftsstelle an!
Gerne übersenden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen.
Die aktuellen Materialien zur Güteprüfung beinhalten die Prüfordnung, das Prüfinstrumentatrium sowie eine Gebührenordnung, aus der Sie die entsprechenden Kosten kalkulieren können.
Bei einer positiven Rückmeldung erhalten Sie einen Vertrag über die Durchführung der Güteprüfung.
Für die Durchführung der Güteprüfung nennen wir Ihnen anschließend drei Auditoren zur Auswahl, von denen Sie sich für einen entscheiden können. (Auditorenporträits fügen wir diesem Schreiben ebenfalls bei).
Für den weiteren Verlauf wäre es hilfreich, wenn bei Ihrer Auditorenentscheidung bereits ein Terminvorschlag für die Güteprüfung erfolgen kann.
Anschließend leiten wir Ihren Terminvorschlag an den Auditor weiter. Der Auditor stimmt den Ablauf der Güteprüfung mit Ihnen ab.
Bei Bedarf erhalten Sie eine elektronisch bearbeitbare Version des Prüfinstrumentariums Teil I (Selbstbewertung). Selbstverständlich können Sie auch die Papierversion verwenden.
WICHTIG: Mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Prüftermin benötigen wir den ausgefüllten Teil I des Prüfinstrumentariums zur Vollständigkeitsprüfung in der Geschäftsstelle Karlsruhe.
Nach erfolgter Vollständigkeitsprüfung leiten wir das Prüfinstrumentarium an den Auditor weiter.
Das Ergebnis der Güteprüfung wird nach dem Audit mit Ihnen besprochen.
Sobald die Unterlagen des Audits in der Geschäftsstelle Karlsruhe vorliegen, erhalten Sie die schriftlichen Unterlagen.
Selbstverständlich werden wir Sie in die Positivliste der geprüften betriebsärztlichen Dienste aufnehmen. Diese Liste wird laufend aktualisiert und ist unter www.gqb.de und unter www.vdbw.de einzusehen.
|