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Die Materialien zur Güteprüfung (kurz Prüfinstrumentarium) gliedern sich in 2 zusammengehörende Teilinstrumente:
1. Prüfinstrument Teil I (Identifikation und Struktur des Dienstleisters) 2. Prüfinstrument Teil II (Prozess-, Ergebnisqualität und Qualitätsmanagement)
Das Anliegen dieser Gliederung besteht darin, die Strukturqualitätsmerkmale (Prüfinstrument Teil I) vorwiegend im Rahmen der internen Selbstbewertung abzuklären und der externen Güteprüfung durch den Auditor vorzuschalten, die dann hauptsächlich mit dem Prüfinstrument (Teil II) erfolgt.
Im Prüfinstrument Teil I und Teil II wird, wohlwissend, dass in der betriebsärztlichen Betreuung der Anteil von Ärztinnen nicht unerheblich ist, nur die männliche Form aufgeführt; diese ist sowohl für Ärzte als auch für Ärztinnen anzuwenden.
Sind Sie an einer Güteprüfung zur Qualitätssicherung Ihrer betriebsärztlichen Betreuung interessiert? Dann fordern Sie bitte die aktuellen Unterlagen in der Geschäftsstelle an!
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